Heil- und Kostenplan Zahnarzt

Heil- und Kostenplan Zahnarzt

16.05.2023

Heil- und Kostenplan für den Zahnarzt: Abrechnungstipps für den Zahnersatz

Ein Heil- und Kostenplan ist wichtig – nicht nur für den Patienten, sondern auch für Zahnärzte. Wichtig ist vor allem, mit der Behandlung erst zu beginnen, wenn der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt wurde. Außerdem solltest Du die Fristen bei dem Heil- und Kostenplan für den Zahnarzt im Auge behalten, um letztendlich nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich zeige Dir, was Du bei der Erstellung eines Heil- und Kostenplans beachten musst.

Warum ist ein Heil- und Kostenplan für den Zahnarzt so wichtig? 

Zugegeben: Ein Heil- und Kostenplan ist oft mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und vor allem für Patienten nicht leicht zu verstehen. Das Ausfüllen des Plans kostet Zeit und nicht zuletzt auch Nerven. Nichtsdestotrotz ist der Heil- und Kostenplan für den Zahnarzt ein wichtiges Dokument, das dem Patienten die Zweckmäßigkeit einer Behandlung vor Augen hält und eine Übersicht über die jeweiligen Leistungen und Kosten bietet.

Anders als andere zahnärztliche Leistungen, wie zum Beispiel eine Zahnfleischbehandlung oder Füllung, erfordert die Herstellung eines Zahnersatzes eine genaue Planung. Mit einem Heil- und Kostenplan setzt Du gewissermaßen einen Vertrag auf, der mit der Unterzeichnung verbindlich wird. Der HKP zeigt dabei genau auf, welche Leistungen Du auf Wunsch erbringen sollst und welche Leistungen Deine Patienten haben wollen – angefangen bei der Vorbereitung über die Präparation bis hin zur Eingliederung des Zahnersatzes. Der Heil- und Kostenplan ist somit für beide Seiten eine Garantie, (erbrachte) Kosten und Leistungen erstattet zu bekommen.

Welche Fristen für den Heil- und Kostenplan Zahnarzt?

Ein Heil- und Kostenplan ist mit gesetzlichen Fristen verbunden, die Du als Zahnarzt unbedingt im Blick behalten solltest. Der HKP ist nach der Genehmigung durch die Krankenkasse ein halbes Jahr lang gültig und beginnt ab dem Tag der Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Gültigkeit des HKP beträgt genau sechs Monate und keinen Tag länger. Aus diesem Grund musst Du den Zahnersatz innerhalb der Fristen für den Heil und Kostenplan Zahnarzt eingliedern. Dies gilt übrigens nicht nur für die Regelversorgung, sondern auch für Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, beispielsweise eine gleichartige oder andersartige Versorgung.

Sobald die Eingliederung nicht innerhalb der Fristen für den Heil- und Kostenplan Zahnarzt von sechs Monaten erfolgt, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Du ohne Genehmigung des HKP mit der Eingliederung beginnst. Bedenke: Es kann immer passieren, dass die Krankenkasse dem HKP nicht zustimmt. Deshalb gilt: Sobald sich die Eingliederung aufgrund von unvorhergesehenen Problemen oder Maßnahmen verzögert oder weitere Behandlungen oder Leistungen erforderlich sind, solltest Du aktiv werden und nicht so lange warten, bis die Frist nach 6 Monaten abläuft.

Innerhalb der Fristen für den Heil und Kostenplan Zahnarzt hast Du nämlich die Möglichkeit, eine Verlängerung des HKP bei der Krankenkasse zu beantragen. Ich empfehle Dir, diese Verlängerung noch vor Ablauf der sechs Monate bei der GKV einzureichen – spätestens jedoch im fünften Monat nach der Genehmigung des Antrages.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Grundsätzlich werden von der GKV nur die Regelversorgungen übernommen, die im Allgemeinen als „wirtschaftlich und zweckmäßig“ gelten. Eine nicht verblendete Brücke für den Seitenzahnbereich ist beispielsweise eine gängige Regelversorgung. Sie ist zwar zweckmäßig, trägt jedoch nicht unbedingt zu einer perfekten Optik bei.

Auch bezahlt die GKV nur eine Regelversorgung, wenn Deine Patienten eine gleichartige oder andersartige Versorgung wünschen. Auf diese Weise sind selbst verblendete Brücken im Seitenzahnbereich günstiger, auch wenn Deine Patienten einen höheren Eigenanteil leisten müssen. Die Kosten lassen sich oft reduzieren, indem Du Dich als Zahnarzt auf das Wesentliche beschränkst und wirtschaftlich denkst. Material- und Laborkosten sind die wichtigsten Stellschrauben. Handle immer im Sinne des Patienten. Dies sorgt wiederum für eine bessere Kundenbindung.

Grundsätzlich ist es wichtig, Patienten zu motivieren, die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrzunehmen, um (im Falle einer Versorgung) einen höheren Festzuschuss zu erhalten. Wer das Bonusheft 10 Jahre ohne Unterbrechung führt, kann mit einem Festzuschuss von 75 Prozent rechnen.

Warum kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein?

Sogenannte Zahnzusatzversicherungen können den Eigenanteil deutlich mindern. Eine Versicherung kann sich vor allem dann rechnen, wenn es sich beim Zahnersatz um eine gleichartige oder andersartige Versorgung handelt. Früher waren behandlungsbedürftige Zähne von der Versicherung ausgeschlossen. Heute kann das gesamte Gebiss versichert werden, wobei der Versicherungsbeitrag entsprechend steigt.

Derzeit gibt es zahlreiche Zusatzversicherungen, deren Leistungsangebot und Preis deutlich variieren können. Für Patienten ist das Angebot oft nur schwer zu überschauen. Immer mehr Zahnärzte nehmen deshalb die Unterstützung der DGBZ (Deutsche Gesellschaft für bezahlbare Zahngesundheit) in Anspruch, um die Kosten besser kalkulieren zu können und Patienten einen bezahlbaren Zahnersatz anzubieten (Thema Patientenbindung).

Wie erfolgt die Abrechnung des Heil- und Kostenplans?

Die Abrechnung erfolgt über eine Berechnung des Eigenanteils, den Patienten auf der Grundlage des Heil- und Kostenplans leisten müssen. Der Eigenanteil setzt sich aus den Material- und Laborkosten und dem Zahnarzthonorar zusammen. Diese Positionen bestimmst Du als Zahnarzt maßgeblich mit. Der Festzuschuss wird mit dem Patienten direkt über die Krankenkasse abgerechnet.

Um ein angemessenes Honorar zu erhalten, solltest Du als Zahnarzt grundsätzlich den Steigerungssatz nutzen, um den Aufwand und Schwierigkeitsgrad der Behandlung fair bezahlt zu bekommen. Beschränke Dich dabei nicht nur auf eine Behandlung und biete Deinen Patienten schon im Vorfeld mehrere Möglichkeiten an, um die Kosten und Vorteile gegenüberzustellen.

Ratenzahlung ist übrigens auch bei vielen Zahnärzten ein Thema, um Patienten die Zahlung des Zahnersatzes zu erleichtern – vor allem, wenn sie sich gegen eine Regelversorgung entscheiden.

Was passiert bei einer Änderung des Heil- und Kostenplans?

Grundsätzlich sollte ein Heil- und Kostenplan immer auf der Grundlage des vorliegenden Befundes erstellt werden, wobei die Behandlung erst dann beginnt, wenn der HKP von der GKV genehmigt wurde. Dennoch kann es trotz sorgfältiger Planung passieren, dass sich die Kosten im weiteren Therapieverlauf verändern, weil beispielsweise Komplikationen aufgetreten sind oder eine weitere Behandlung notwendig ist. Dies solltest Du sofort bei der GKV anzeigen, spätestens jedoch fünf Monate vor Ablauf der Abschlussfrist.

Halte die Änderungen auf dem HKP-Original handschriftlich fest und reiche den Plan erneut zur Festsetzung des Festzuschusses bei der GKV ein. Auch hier führst Du die Behandlung immer erst nach der Genehmigung durch. Nach derzeitigem Stand beträgt die Verlängerung durch die Krankenkasse weitere sechs Monate. In dieser Zeit musst Du den Zahnersatz eingliedern. Ändert sich die Therapie vor Beginn der Behandlung, kannst Du den HKP stornieren und einen neuen aufsetzen.

Tipp: Plane die Behandlung gemeinsam mit dem Patienten, indem Du die von der GKV vergüteten Regelleistungen und abweichenden Leistungen gegenüberstellst. Auf diese Weise bekommen Deine Patienten einen Überblick über die bevorstehenden Kosten und können selbst entscheiden, ob sie sich für eine Regelleistung, gleichartige oder andersartige Versorgung entscheiden.

Bei einer Änderung oder einer erneuten Einreichung des HKP (bei Stornierung) gilt: Lass den Heil- und Kostenplan unbedingt unterschreiben, damit der Patient seine schriftliche Zustimmung für die Behandlung gibt. Andernfalls kann er die Behandlung widerrufen, selbst wenn Du mit dem Zahnersatz begonnen hast.

Warte auch unbedingt die Genehmigung durch die Krankenkasse ab, wenn Du den HKP vor Ablauf des Genehmigungsintervalls von sechs Monaten erneut eingereicht hast und eine Verlängerung erwirken willst. Die GKV überprüft jeden Heil- und Kostenplan sehr genau und kann ihn im Zweifelsfall ablehnen oder nur einigen Änderungen zustimmen.

Welche rechtlichen Bestimmungen müssen Zahnärzte beachten?

Ein Heil- und Kostenplan ist grundsätzlich mit vielen Fallstricken verbunden, die für Dich als Zahnarzt schnell teuer werden können. Besonders wichtig sind die Fristen für den Heil- und Kostenplan Zahnarzt, die darüber entscheiden können, ob das Honorar für die Behandlung bezahlt wird oder nicht. Selbst wenn Deine Patienten Dich dazu drängen, schnellstmöglich mit der Behandlung zu beginnen, solltest Du erst die Genehmigung des HKP abwarten. Würdest Du eher beginnen, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass die GKV den darin enthaltenen Leistungen nicht zustimmt, sodass Du praktisch ohne Honorar arbeitest.

Dies ist auch dann der Fall, wenn die Änderungen der im HKP enthaltenen Leistungen zu spät eingereicht werden. Eine Änderung sollte immer spätestens einen Monat vor Ablauf der Abschlussfrist bei der GKV eingegangen sein. Es klingt vielleicht banal: Achte immer darauf, dass der HKP vom Patienten unterschrieben wird. Ohne Unterschrift kommt kein verbindlicher Vertrag zustande.

Gleichzeitig musst Du Deine Patienten stets über alle Einzelheiten und notwendigen Behandlungen aufklären. Geht die Behandlung über die Regelversorgung hinaus, muss dies unbedingt mit dem Einverständnis des Patienten geschehen – natürlich immer in Verbindung mit den dazugehörigen Kosten.

Fazit: Heil- und Kostenplan – wichtiges Dokument mit Fallstricken

Ein Heil- und Kostenplan ist ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Zahnarzt und Patienten und der Beginn einer prothetischen Versorgung. Für den Zahnarzt gibt es dabei viele Dinge zu beachten – angefangen bei der Diagnostik und der Planung bis hin zur fristgerechten Änderungsmitteilung, sofern die Leistungen ergänzt werden. Die Fristen eines Heil- und Kostenplans für den Zahnarzt sind dabei ganz besonders wichtig und können über eine Honorarzahlung entscheiden.

#Autor

Daniel Felsing

Seit dem Jahr 2005 ist DANIEL FELSING fester Bestandteil der Dentalbranche. Als stolzer Gründer der PIXEL.dental hat er es sich zur Aufgabe gemacht, Zahnarztpraxen die Recherche nach Dentalbedarf zu Spitzenkonditionen abzunehmen. Interessiert am WHY der PIXEL.dental?

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