Budgetierung Zahnarztpraxen 2024

Budgetierung in Zahnarztpraxen: Gesetzesänderungen und Tipps

19.12.2023

HINWEIS: Das UpDate zum Beitrag Budgetierung in Zahnarztpraxen 2024 findet Ihr weiter unten auf der Seite!

Das neue Finanzstabilisierungsgesetz bringt viel Unruhe und Missstimmung in vielen Zahnarztpraxen. Der neu vorgestellte Gesetzentwurf beinhaltet drastische Einschränkungen für viele konservative und chirurgische Leistungen. Das erklärte Ziel dieser Maßnahme besteht darin, das Defizit in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen auszugleichen. Viele Zahnärzte sind sich unsicher, wie sich das Finanzstabilisierungsgesetz auf die zahnmedizinische Versorgung auswirken wird - sowohl im Hinblick auf die Praxen als auch auf die Patienten.

Was versteht man unter Budgetierung in einer Zahnarztpraxis?

In den 1990er Jahren wurde in Zahnarztpraxen ein Budget eingeführt. Dieses Budget hatte das Ziel, die Kosten für die zahnärztliche Versorgung in Schach zu halten. Unnötige Behandlungen mussten nicht finanziert werden, durch die Festlegung finanzieller Obergrenzen durch die Krankenkassen. So wurden hohe Ausgaben der Krankenversicherungen verhindert. Bis heute unterliegen etwa 70 Prozent der zahnmedizinischen Leistungen einer Budgetierung. Dies betrifft vor allem konservierende und chirurgische Eingriffe, die einen Großteil des täglichen Praxisgeschehens ausmachen. Von dieser Budgetierung ausgenommen sind nur wenige zahnärztliche Behandlungen, wie beispielsweise Prophylaxe-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.

Aufgrund des Budgets arbeiten Zahnärzte mittlerweile oft umsonst

Die gesetzlich festgelegte finanzielle Obergrenze und die rigide Budgetierung haben in den letzten Jahren bei vielen Zahnärzten zunehmend für Frust gesorgt, da sie häufig die erbrachten Leistungen aus eigener Tasche abdecken mussten. Der Grund hierfür liegt darin, dass viele Krankenkassen einen wachsenden Anteil älterer Patienten verzeichnen, die andere Anforderungen an die zahnärztliche Versorgung stellen als jüngere Patienten. Außerdem nehmen viele Patienten Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch und besuchen aus diesem Grund regelmäßig den Zahnarzt, was früher anders war.

Im Hinblick auf die festgelegte Obergrenze der finanziellen Mittel seitens der gesetzlichen Krankenkassen stellt der steigende Bedarf an zahnärztlicher Versorgung ein erhebliches Problem dar, da das Budget schnell aufgebraucht ist. Als praktizierende Zahnärztin oder Zahnarzt bedeutet dies, dass für einen Teil der erbrachten Leistungen keine angemessene Vergütung erfolgt und die Kosten selbst getragen werden müssen. Die Einführung des neuen Finanzstabilisierungsgesetzes trägt jedoch nicht zu einer Verbesserung dieser Situation bei.

Welche Auswirkungen hat das Finanzstabilisierungsgesetz für Zahnärzte

Auch wenn viele Zahnärzte gehofft haben, dass sich die Situation mit der neuen Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung verändert, scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein. Nach langwierigen Diskussionen hat die Bundesregierung im Oktober 2022 einen Gesetzentwurf zum Finanzstabilisierungsgesetz vorgelegt. Dieser Entwurf sieht nicht nur weitere Einsparungen im Bereich der zahnärztlichen Versorgungen vor, sondern auch erhöhte Beitragszahlungen für Versicherte.

Wichtig zu erwähnen ist hier, dass Kinder und Jugendliche von der Individualprophylaxe immer noch ausgenommen sind. Ebenso Versicherte, die einen Pflegegrad nach § 15 SGB 11 nachweisen können. Die größten Einsparungen gibt es vor allem bei der Vorsorge – insbesondere in Bezug auf die Vorbeugung von Parodontitis. Viele Zahnärzte sind sich sicher, dass die strengen Budgets in der Zahnarztpraxis langfristig die Zahngesundheit der Patienten gefährden und letztendlich deutlich mehr Kosten führen werden, die für den Zahnersatz ausgegeben werden müssen.

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Zahnärzte streben kontinuierlich danach, die langfristige Zahngesundheit ihrer Patienten zu bewahren. Die Einführung der neuen Obergrenze für die Praxis unterstützt dieses Bestreben jedoch nur in sehr begrenztem Maße, was potenziell zu einer allgemeinen Verschlechterung der Mund- und Zahngesundheit führen kann.

Wie sieht die Budgetierung in der Zahnarztpraxis aus?

Die Budgetierung führt in den Zahnarztpraxen faktisch dazu, dass bestimmte zahnärztliche Behandlungen, obwohl medizinisch notwendig, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden. Dies betrifft vor allem parodontologische Leistungen, die normalerweise eine kontinuierliche Therapie erfordern und benötigen – insbesondere, wenn die Erkrankung schon weit fortgeschritten ist.

Zu den von der Budgetierung betroffenen Leistungen gehören:

  • konservierende Versorgung
  • chirurgische Behandlungen
  • Parodontologie
  • Kieferorthopädie
  • Erkrankungen des Kiefergelenks
  • Verletzungen des Gesichtsschädels


Je nach Punktzahl, die für die jeweiligen Leistungen vorgesehen ist, kann das Budget aufgrund der herabgesetzten Obergrenze schnell aufgebraucht sein, sodass Zahnarztpraxen für die Behandlungen keine Zuschüsse erhalten.

So kann die Obergrenze für eine konservierende Behandlung (je nach Region und Krankenkasse) schnell erreicht sein, wenn die Punktzahl allein für eine dreiflächige Zahnfüllung 49 beträgt. Kommen eine eingehende Untersuchung, eine Vitalitätsprüfung und eine Anästhesie hinzu, liegt die Behandlung mit einem Gesamtpunktwert von etwa 81 bereits über dem veranschlagten Budget von 79.

Bei einer endodontischen oder parodontologischen Behandlung kann die Gesamtpunktzahl schnell über 120 liegen. Hier muss eine Zahnarztpraxis Einsparungen an der Behandlung vornehmen, wenn sie die Leistungen nicht selbst bezahlen will. Dies geht wiederum zulasten des Patienten, was sicherlich nicht im Sinne einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes ist.

Viele Experten empfehlen diesbezüglich, einige Leistungen bei einem Überschreiten der Budgetierung in das neue Quartal zu übertragen. Auf diese Weise laufen Zahnärzte nicht Gefahr, zu viele Leistungen aus eigener Hand zu bezahlen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob diese Variante in Wirklichkeit nicht eine Verschiebung des Problems ist. Patienten aufgrund der angesetzten Budgetierung nicht zu behandeln, stellt laut Bundesregierung keine Alternative dar. Sie stuft dies als „rechtswidrig“ ein.

Welche Leistungen unterliegen nicht der Budgetierung?

Es gibt einige Leistungen, die nicht von der Budgetierung betroffen sind. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Prophylaxe für Menschen mit Behinderungen
  • Parodontologie-Behandlungen für Menschen mit Behinderungen
  • Prophylaxe für Kinder und Jugendliche
  • Zahnersatz

Aufgrund der Budgetierung vieler Leistungen befürchten Experten, dass sich die Zahn- und Mundgesundheit vieler Patienten verschlechtern könnte, weil in puncto Vorsorgeuntersuchungen Einsparungen erbracht werden müssen. Dies kann insbesondere für Patienten mit Parodontitis ein großes Problem darstellen, weil sie zur Vorbeugung eines Zahnverlustes auf eine regelmäßige Behandlung angewiesen sind, die aufgrund der Obergrenze nicht gedeckt wird.

Budgetierung optimieren mit diesen Tipps

Trotzdem stehen Zahnärzten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um innerhalb der Budgetierung angemessen zu behandeln. Ich empfehle Dir, vor Beginn der Behandlung die Kosten sorgfältig zu kalkulieren und zu prüfen, welche Maßnahmen wirklich erforderlich sind und welche eventuell entfallen können. Sollten zusätzliche Behandlungen notwendig sein und das Budget überschreiten – beispielsweise nach einem endodontischen oder parodontologischen Eingriff –, könnte es eine Option sein, diese Leistungen möglicherweise auf das neue Quartal zu verschieben.

Zudem könnte es sich lohnen, zu überprüfen, ob die Patienten über eine Zahnzusatzversicherung verfügen, die den Kostenüberschuss abdeckt. In den kommenden Jahren könnten Zahnzusatzversicherungen an Bedeutung gewinnen, um die Lücken in den GKV-Leistungen im Bereich der Zahnmedizin zu schließen. Schau Dir hierzu die neue Deutsche Gesellschaft für bezahlbare Zahnmedizin (DGBZ) an.

Budgetierung ist ein großes Problem für Zahnarztpraxen

Bei zahlreichen Behandlungen befinden sich Zahnärzte in einer schwierigen Situation, da sie aufgrund der Kürzungen nicht mehr ausschließlich im Interesse des Patienten handeln können, sondern vermehrt wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen müssen. Dies führt wiederum dazu, dass sie sich auf notwendige Behandlungen beschränken müssen. Unter dem Einfluss des neuen Finanzstabilisierungsgesetzes ist die Extraktion eines Zahnes beispielsweise deutlich kostengünstiger im Vergleich zu einer endodontischen Behandlung.

Letztendlich liegt es im Ermessen der Zahnärzte, ob sie eher zahnerhaltend oder wirtschaftlich orientiert arbeiten möchten. Zahlreiche Fachleute äußern Bedenken, dass die Mund- und Zahngesundheit aufgrund der Budgetkürzungen extrem leiden könnte, was zweifellos nicht im Interesse einer Zahnarztpraxis oder des Patienten liegt.

 

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UPDATE - GKV Finanzstabilisierungsgesetz: Was erwartet uns 2024?

Die umfangreichen Sparmaßnahmen haben bereits zu erheblichen Einschnitten in der zahnärztlichen Versorgung im Jahr 2023 geführt. So wurden die Honorare für Zahnarztpraxen bereits im Voraus gekürzt – sowohl für 2023 als auch für das Folgejahr. Im Jahr 2023 wurden die Honorare für zahnärztliche Leistungen bereits um 0,75 Prozent gekürzt. Das klingt pauschal wenig, wirkt sich aber massiv auf das Gesamtbudget aus, sodass Zahnärzte buchstäblich vor jeder zahnärztlichen Leistung rechnen und eine Kostenkalkulation erstellen müssen. Sie wollen jedoch in erster Linie den Patienten und nicht die Bürokratie in den Mittelpunkt stellen.

2024 geht das Bundeskabinett mit dem GKV Finanzstabilisierungsgesetz - Budgetierung Zahnarzt noch einen Schritt weiter, da die Sparmaßnahmen im kommenden Jahr weiter verschärft werden. Das Bundeskabinett plant, die Honorare um 1,5 Prozent zu kürzen. Damit verdoppeln sich die Einsparungen im zahnärztlichen Bereich noch einmal. Für die Zahnärzte ist das ein herber Schlag ins Gesicht, da sie vor allem bei der Behandlung von Parodontitis-Patienten Leistungen einsparen müssen. Zwar soll die Regelung zunächst auf zwei Jahre befristet sein, doch bleibt abzuwarten, ob es in den kommenden Jahren weitere Budgetierungen geben wird.

Wer dann als Patient eine umfangreiche Behandlung wünscht, muss unter Umständen einige Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Viele Zahnarztpraxen werden in Zukunft diesen Schritt gehen müssen, um ihre Leistungen bezahlt zu bekommen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Leistungen aufgrund von Sparmaßnahmen auf das nächste Quartal zu verschieben. Damit werden die Probleme aber eher vertagt als gelöst.

Wie wird die Budgetierung Zahnarzt für 2024 berechnet?

Die tatsächliche Höhe des Budgets soll sich aus dem Gesamtbudget pro Bundesland errechnen. Wie das jeweilige Budget auf die einzelnen Zahnarztpraxen verteilt wird, entscheidet letztlich die KZV, die das Budget mit den Landesverbänden aushandelt. Das genehmigte Budget wird dann auf die in den Bundesländern tätigen Zahnarztpraxen verteilt. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass einige Bundesländer von der Budgetierung gar nicht betroffen sind und somit auch keine Einsparungen bei den Leistungen vornehmen müssen. So sollen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern kaum von der Budgetierung betroffen sein.

Um das Honorar für die Bundesländer objektiv zu verteilen, nimmt die KZV die sogenannte individuelle Bemessungsgrundlage zur Hilfe. Diese berechnet sich zum Beispiel aus

  • den Fallzahlen des vergangenen Jahres,
  • der Praxisgröße und Anzahl der behandelnden Zahnärzte,
  • dem durchschnittlichen Budget,
  • den jeweiligen Fachgebieten.

Aufgrund der Budgetierung gibt es für die oben genannten Leistungen Grenzwerte. Werden diese überschritten, wird das entsprechende Honorar nur teilweise oder gar nicht vergütet. Und bei Neugründungen? Hier werden nicht die Fallzahlen des Vorjahres zur Berechnung der Bemessungsgrundlage herangezogen. Es wird ein Pauschalbudget berechnet. Eine Übernahme des Budgets des Vorgängers ist möglich, muss aber mit der KZV abgesprochen werden. Gerade in der ersten Zeit nach der Praxisübernahme sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen – vor allem in Zeiten der Budgetierung – keine Seltenheit.

Was kannst Du als Zahnarzt 2024 tun?

Durch die strikte Budgetierung steht Dir als Zahnarzt im nächsten Jahr noch weniger Geld für zahnärztliche Leistungen zur Verfügung. Die Budgetkürzungen steigen von bisher 0,75 Prozent auf 1,5 Prozent. Es bleibt abzuwarten, welche Bundesländer im nächsten Jahr besonders vom GKV Finanzstabilisierungsgesetz betroffen sein werden. Die Budgetierung Zahnarzt führt in vielen Zahnarztpraxen dazu, dass neue Patienten abgelehnt werden müssen, um mit dem vorhandenen Budget besser planen zu können. Viele Zahnärzte lassen sich die nicht vergüteten Leistungen als Privatleistung bezahlen. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die Budgetierung auch im kommenden Jahr etwas abzufedern.

Dazu gehört zum Beispiel die Abfrage des Pflegegrades im Anamnesebogen, da Pflegebedürftige von der Budgetierung Zahnarzt ausgenommen sind. So kann zum Beispiel eine Kooperation mit Pflegeeinrichtungen empfehlenswert sein, um die Sparmaßnahmen zumindest teilweise zu kompensieren. Darüber hinaus sollten Nachsorgetermine besser geplant werden – mit Blick auf das bestehende Quartal und das zur Verfügung stehende Budget.

Fazit: Budgetierung hält auch 2024 noch an

Ob das Bundeskabinett für das kommende Jahr weitere Sparmaßnahmen zur Budgetierung Zahnarzt beschließen wird, ist derzeit noch unklar. Klar ist jedoch, dass die Honorarkürzungen für Zahnärzte von bisher 0,75 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben werden, was insbesondere für Menschen mit Parodontitis zu noch stärkeren Einschränkungen führen wird. Eine verstärkte Kooperation mit Pflegeeinrichtungen könnte eine Möglichkeit sein, die Sparmaßnahmen zumindest teilweise abzufedern. Dies könnte zum Beispiel auch durch eine bessere Terminplanung und private Honorierung geschehen.

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#Autor

Daniel Felsing

Seit dem Jahr 2005 ist DANIEL FELSING fester Bestandteil der Dentalbranche. Als stolzer Gründer der PIXEL.dental hat er es sich zur Aufgabe gemacht, Zahnarztpraxen die Recherche nach Dentalbedarf zu Spitzenkonditionen abzunehmen. Interessiert am WHY der PIXEL.dental?

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