Budgetierung Zahnarztpraxen 2024

Budgetierung in Zahnarztpraxen: Gesetzesänderungen und Tipps

19.12.2023

HINWEIS: Das UpDate zum Beitrag Budgetierung in Zahnarztpraxen 2024 findest Du weiter unten auf der Seite!

Das neue Finanzstabilisierungsgesetz Zahnarzt sorgt für erhebliche Unruhe und Missstimmung in zahlreichen Zahnarztpraxen. Der kürzlich vorgestellte Gesetzentwurf beinhaltet drastische Einschränkungen für viele konservative und chirurgische Leistungen. Das erklärte Ziel dieser Maßnahme ist es, das Defizit in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen auszugleichen. Zahnärzte sind nun besorgt und verunsichert, wie sich das Finanzstabilisierungsgesetz Zahnarzt auf die zahnmedizinische Versorgung auswirken wird. Viele fragen sich, wie diese Einschnitte sowohl die Praxisabläufe als auch die Behandlungsmöglichkeiten für Patienten beeinflussen werden. Die Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen trägt zusätzlich zur allgemeinen Anspannung bei.

Was versteht man unter Budgetierung in einer Zahnarztpraxis?

In den 1990er Jahren wurde in Zahnarztpraxen ein Budgetierungssystem eingeführt, das darauf abzielte, die Kosten für die zahnärztliche Versorgung zu kontrollieren. Durch die Festlegung finanzieller Obergrenzen seitens der Krankenkassen sollten unnötige Behandlungen vermieden werden, um hohe Ausgaben der Krankenversicherungen zu verhindern. Dieses System führte dazu, dass Zahnärzte bei der Behandlung ihrer Patienten auf die vorgegebenen Budgetgrenzen achten mussten.

Budgetierung Zahnarzt: Historie und aktuelle Situation

Bis heute unterliegen etwa 70 Prozent der zahnmedizinischen Leistungen einer Budgetierung Zahnarzt. Besonders betroffen sind konservierende und chirurgische Eingriffe, die einen Großteil des täglichen Praxisgeschehens ausmachen. Zahnärzte müssen daher sorgfältig planen und abwägen, welche Behandlungen durchgeführt werden können, ohne das vorgegebene Budget zu überschreiten.

Nur wenige zahnärztliche Behandlungen sind von dieser Budgetierung Zahnarzt ausgenommen. Dazu gehören vor allem Prophylaxe-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die weiterhin ohne finanzielle Obergrenzen angeboten werden können. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass wichtige präventive Maßnahmen nicht unter den Budgetrestriktionen leiden und die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen gefördert wird.

Das Budgetierungssystem hat die Arbeitsweise in Zahnarztpraxen maßgeblich verändert und beeinflusst weiterhin die Entscheidungen, die Zahnärzte täglich treffen müssen. Es bleibt ein zentrales Element im Bemühen, die Kosten im Gesundheitswesen zu kontrollieren und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

Auswirkungen der Budgetierung auf Zahnarztpraxen

Budgetierung Zahnarzt: Herausforderung im Praxisalltag

Die gesetzlich festgelegten finanziellen Obergrenzen und die strikte Budgetierung Zahnarzt haben in den letzten Jahren bei vielen Zahnärzten zu wachsendem Frust geführt, da sie häufig die erbrachten Leistungen aus eigener Tasche finanzieren mussten. Der Grund hierfür liegt darin, dass viele Krankenkassen einen wachsenden Anteil älterer Patienten betreuen, die andere Anforderungen an die zahnärztliche Versorgung stellen als jüngere Patienten. Zudem nehmen immer mehr Patienten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch, was früher weniger üblich war.

Budgetierung Zahnarzt und die finanziellen Grenzen

Angesichts der festgelegten finanziellen Obergrenzen der gesetzlichen Krankenkassen stellt der steigende Bedarf an zahnärztlicher Versorgung ein erhebliches Problem dar, da das Budget schnell erschöpft ist. Für praktizierende Zahnärzte bedeutet dies, dass ein Teil der erbrachten Leistungen nicht angemessen vergütet wird und die Kosten selbst getragen werden müssen. Das neue Finanzstabilisierungsgesetz Zahnarzt trägt leider nicht zur Verbesserung dieser Situation bei, sondern verschärft die finanziellen Herausforderungen für viele Zahnarztpraxen.

Auswirkungen der Budgetierung auf Zahnarztpraxen

Budgetierung Zahnarzt: Herausforderung im Praxisalltag

Die gesetzlich festgelegten finanziellen Obergrenzen und die strikte Budgetierung Zahnarzt haben in den letzten Jahren bei vielen Zahnärzten zu wachsendem Frust geführt, da sie häufig die erbrachten Leistungen aus eigener Tasche finanzieren mussten. Der Grund hierfür liegt darin, dass viele Krankenkassen einen wachsenden Anteil älterer Patienten betreuen, die andere Anforderungen an die zahnärztliche Versorgung stellen als jüngere Patienten. Zudem nehmen immer mehr Patienten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch, was früher weniger üblich war.

Budgetierung Zahnarzt und die finanziellen Grenzen

Angesichts der festgelegten finanziellen Obergrenzen der gesetzlichen Krankenkassen stellt der steigende Bedarf an zahnärztlicher Versorgung ein erhebliches Problem dar, da das Budget schnell erschöpft ist. Für praktizierende Zahnärzte bedeutet dies, dass ein Teil der erbrachten Leistungen nicht angemessen vergütet wird und die Kosten selbst getragen werden müssen. Das neue Finanzstabilisierungsgesetz Zahnarzt trägt leider nicht zur Verbesserung dieser Situation bei, sondern verschärft die finanziellen Herausforderungen für viele Zahnarztpraxen.

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Wie sieht die Budgetierung in der Zahnarztpraxis aus?

Budgetierung Zahnarzt: Konkrete Auswirkungen im Praxisalltag

Die Budgetierung führt in den Zahnarztpraxen faktisch dazu, dass bestimmte zahnärztliche Behandlungen, obwohl medizinisch notwendig, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden. Dies betrifft vor allem parodontologische Leistungen, die normalerweise eine kontinuierliche Therapie erfordern und benötigen – insbesondere, wenn die Erkrankung schon weit fortgeschritten ist.

Leistungen, die unter die Budgetierung Zahnarzt fallen

  • konservierende Versorgung
  • chirurgische Behandlungen
  • Parodontologie
  • Kieferorthopädie
  • Erkrankungen des Kiefergelenks
  • Verletzungen des Gesichtsschädels

Je nach Punktzahl, die für die jeweiligen Leistungen vorgesehen ist, kann das Budget aufgrund der herabgesetzten Obergrenze schnell aufgebraucht sein, sodass Zahnarztpraxen für die Behandlungen keine Zuschüsse erhalten.

So kann die Obergrenze für eine konservierende Behandlung (je nach Region und Krankenkasse) schnell erreicht sein, wenn die Punktzahl allein für eine dreiflächige Zahnfüllung 49 beträgt. Kommen eine eingehende Untersuchung, eine Vitalitätsprüfung und eine Anästhesie hinzu, liegt die Behandlung mit einem Gesamtpunktwert von etwa 81 bereits über dem veranschlagten Budget von 79.

Bei einer endodontischen oder parodontologischen Behandlung kann die Gesamtpunktzahl schnell über 120 liegen. Hier muss eine Zahnarztpraxis Einsparungen an der Behandlung vornehmen, wenn sie die Leistungen nicht selbst bezahlen möchte. Dies geht wiederum zulasten des Patienten, was sicherlich nicht im Sinne einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes ist.

Viele Experten empfehlen in solchen Fällen, einige Leistungen bei einem Überschreiten der Budgetierung in das neue Quartal zu übertragen. Auf diese Weise laufen Zahnärzte nicht Gefahr, zu viele Leistungen aus eigener Hand zu bezahlen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob diese Variante in Wirklichkeit nicht eine Verschiebung des Problems ist. Patienten aufgrund der angesetzten Budgetierung nicht zu behandeln, stellt laut Bundesregierung keine Alternative dar. Sie stuft dies als „rechtswidrig“ ein.

Welche Leistungen unterliegen nicht der Budgetierung Zahnarzt?

Es gibt einige Leistungen, die nicht von der Budgetierung betroffen sind. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Prophylaxe für Menschen mit Behinderungen
  • Parodontologie-Behandlungen für Menschen mit Behinderungen
  • Prophylaxe für Kinder und Jugendliche
  • Zahnersatz

Aufgrund der Budgetierung Zahnarzt vieler Leistungen befürchten Experten, dass sich die Zahn- und Mundgesundheit vieler Patienten verschlechtern könnte, da in puncto Vorsorgeuntersuchungen Einsparungen vorgenommen werden müssen. Dies kann insbesondere für Patienten mit Parodontitis ein großes Problem darstellen, weil sie zur Vorbeugung eines Zahnverlustes auf eine regelmäßige Behandlung angewiesen sind, die aufgrund der Obergrenze nicht gedeckt wird.

Budgetierung Zahnarzt optimieren mit diesen Tipps

Tipps zur Verbesserung der Budgetierung Zahnarzt

Budgetierung Zahnarzt optimieren mit diesen Tipps

Tipps zur Verbesserung der Budgetierung Zahnarzt

Trotz der Herausforderungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Budgetierung Zahnarzt innerhalb der Praxis optimal zu gestalten. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Behandlung die Kosten sorgfältig zu kalkulieren und zu prüfen, welche Maßnahmen wirklich erforderlich sind und welche eventuell entfallen können. Sollten zusätzliche Behandlungen notwendig sein und das Budget überschreiten – beispielsweise nach einem endodontischen oder parodontologischen Eingriff –, könnte es eine Option sein, diese Leistungen möglicherweise auf das neue Quartal zu verschieben.

Zudem könnte es sich lohnen, zu überprüfen, ob die Patienten über eine Zahnzusatzversicherung verfügen, die den Kostenüberschuss abdeckt. In den kommenden Jahren könnten Zahnzusatzversicherungen an Bedeutung gewinnen, um die Lücken in den GKV-Leistungen im Bereich der Zahnmedizin zu schließen. Schau Dir hierzu die neue Deutsche Gesellschaft für bezahlbare Zahnmedizin (DGBZ) an.

Budgetierung ist ein großes Problem für Zahnarztpraxen

Zahnarztpraxen müssen sich an die sich verändernde Budgetierung Zahnarzt anpassen. Besonders im Jahr 2024 ist dies eine Herausforderung, da weitere Einschnitte erwartet werden. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Trend in der Zukunft noch weiter ansteigt. Zahnarztpraxen sollten daher strategische Lösungen entwickeln und das Budget regelmäßig prüfen, um so viele zahnärztliche Behandlungen wie möglich innerhalb des vorgegebenen Rahmens durchzuführen.

Finanzstabilisierungsgesetz Zahnarzt: Konsequenzen für die Praxis

Letztendlich liegt es im Ermessen der Zahnärzte, ob sie eher zahnerhaltend oder wirtschaftlich orientiert arbeiten möchten. Zahlreiche Fachleute äußern Bedenken, dass die Mund- und Zahngesundheit aufgrund der Budgetkürzungen extrem leiden könnte, was zweifellos nicht im Interesse einer Zahnarztpraxis oder des Patienten liegt.

 

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UPDATE - GKV Finanzstabilisierungsgesetz: Was erwartet uns 2024?

Die aktuelle Lage und die Auswirkungen der Budgetierung Zahnarzt

Die umfangreichen Sparmaßnahmen haben bereits zu erheblichen Einschnitten in der zahnärztlichen Versorgung im Jahr 2023 geführt. So wurden die Honorare für Zahnarztpraxen bereits im Voraus gekürzt – sowohl für 2023 als auch für das Folgejahr. Im Jahr 2023 wurden die Honorare für zahnärztliche Leistungen bereits um 0,75 Prozent gekürzt. Das klingt pauschal wenig, wirkt sich aber massiv auf das Gesamtbudget aus, sodass Zahnärzte buchstäblich vor jeder zahnärztlichen Leistung rechnen und eine Kostenkalkulation erstellen müssen. Sie wollen jedoch in erster Linie den Patienten und nicht die Bürokratie in den Mittelpunkt stellen.

Finanzstabilisierungsgesetz Zahnarzt 2024: Weiterführende Sparmaßnahmen und Budgetierung Zahnärzte

2024 geht das Bundeskabinett mit dem GKV Finanzstabilisierungsgesetz - Budgetierung Zahnarzt noch einen Schritt weiter, da die Sparmaßnahmen im kommenden Jahr weiter verschärft werden. Das Bundeskabinett plant, die Honorare um 1,5 Prozent zu kürzen. Damit verdoppeln sich die Einsparungen im zahnärztlichen Bereich noch einmal. Für die Zahnärzte ist das ein herber Schlag ins Gesicht, da sie vor allem bei der Behandlung von Parodontitis-Patienten Leistungen einsparen müssen. Zwar soll die Regelung zunächst auf zwei Jahre befristet sein, doch bleibt abzuwarten, ob es in den kommenden Jahren weitere Budgetierungen geben wird.

Wie das Finanzstabilisierungsgesetz Zahnarzt 2024 die Budgetierung beeinflusst

Wer dann als Patient eine umfangreiche Behandlung wünscht, muss unter Umständen einige Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Viele Zahnarztpraxen werden in Zukunft diesen Schritt gehen müssen, um ihre Leistungen bezahlt zu bekommen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Leistungen aufgrund von Sparmaßnahmen auf das nächste Quartal zu verschieben. Damit werden die Probleme aber eher vertagt als gelöst.

Wie wird die Budgetierung Zahnarzt für 2024 berechnet?

Die tatsächliche Höhe des Budgets soll sich aus dem Gesamtbudget pro Bundesland errechnen. Wie das jeweilige Budget auf die einzelnen Zahnarztpraxen verteilt wird, entscheidet letztlich die KZV, die das Budget mit den Landesverbänden aushandelt. Das genehmigte Budget wird dann auf die in den Bundesländern tätigen Zahnarztpraxen verteilt. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass einige Bundesländer von der Budgetierung gar nicht betroffen sind und somit auch keine Einsparungen bei den Leistungen vornehmen müssen. So sollen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern kaum von der Budgetierung betroffen sein.

Um das Honorar für die Bundesländer objektiv zu verteilen, nimmt die KZV die sogenannte individuelle Bemessungsgrundlage zur Hilfe. Diese berechnet sich zum Beispiel aus

  • den Fallzahlen des vergangenen Jahres,
  • der Praxisgröße und Anzahl der behandelnden Zahnärzte,
  • dem durchschnittlichen Budget,
  • den jeweiligen Fachgebieten.

Aufgrund der Budgetierung gibt es für die oben genannten Leistungen Grenzwerte. Werden diese überschritten, wird das entsprechende Honorar nur teilweise oder gar nicht vergütet. Und bei Neugründungen? Hier werden nicht die Fallzahlen des Vorjahres zur Berechnung der Bemessungsgrundlage herangezogen. Es wird ein Pauschalbudget berechnet. Eine Übernahme des Budgets des Vorgängers ist möglich, muss aber mit der KZV abgesprochen werden. Gerade in der ersten Zeit nach der Praxisübernahme sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen – vor allem in Zeiten der Budgetierung – keine Seltenheit.

Wie Zahnärzte sich auf die Budgetierung Zahnarzt 2024 vorbereiten können

Durch die strikte Budgetierung steht Dir als Zahnarzt im nächsten Jahr noch weniger Geld für zahnärztliche Leistungen zur Verfügung. Die Budgetkürzungen steigen von bisher 0,75 Prozent auf 1,5 Prozent. Es bleibt abzuwarten, welche Bundesländer im nächsten Jahr besonders vom GKV Finanzstabilisierungsgesetz Zahnarzt betroffen sein werden. Die Budgetierung Zahnarzt führt in vielen Zahnarztpraxen dazu, dass neue Patienten abgelehnt werden müssen, um mit dem vorhandenen Budget besser planen zu können. Viele Zahnärzte lassen sich die nicht vergüteten Leistungen als Privatleistung bezahlen. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die Budgetierung auch im kommenden Jahr etwas abzufedern.

Dazu gehört zum Beispiel die Abfrage des Pflegegrades im Anamnesebogen, da Pflegebedürftige von der Budgetierung Zahnarzt ausgenommen sind. So kann zum Beispiel eine Kooperation mit Pflegeeinrichtungen empfehlenswert sein, um die Sparmaßnahmen zumindest teilweise zu kompensieren. Darüber hinaus sollten Nachsorgetermine besser geplant werden – mit Blick auf das bestehende Quartal und das zur Verfügung stehende Budget.

Fazit: Ausblick auf die Budgetierung Zahnarzt im Jahr 2024

Ob das Bundeskabinett für das kommende Jahr weitere Sparmaßnahmen zur Budgetierung Zahnarzt beschließen wird, ist derzeit noch unklar. Klar ist jedoch, dass die Honorarkürzungen für Zahnärzte von bisher 0,75 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben werden, was insbesondere für Menschen mit Parodontitis zu noch stärkeren Einschränkungen führen wird. Eine verstärkte Kooperation mit Pflegeeinrichtungen könnte eine Möglichkeit sein, die Sparmaßnahmen zumindest teilweise abzufedern. Dies könnte zum Beispiel auch durch eine bessere Terminplanung und private Honorierung geschehen.

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#Autor

Daniel Felsing

Seit dem Jahr 2005 ist DANIEL FELSING fester Bestandteil der Dentalbranche.

Als stolzer Gründer der PIXEL.dental hat er es sich zur Aufgabe gemacht, Zahnarztpraxen die Recherche nach Dentalbedarf zu Spitzenkonditionen abzunehmen. Interessiert am WHY der PIXEL.dental?

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